Als in den Nürnberger Prozessen und im Frankfurter Auschwitz-Prozess das Ausmaß der nationalsozialistischen Massenverbrechen zutage trat, wurde offenkundig, daß der juristische Diskurs nur eingeschränkt in der Lage war, dem, was Deutsche in Europa angerichtet hatten, einen auch nur annähernd angemessenen Ausdruck zu verleihen. 1965 bekannte der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer: "Wir Juristen in Frankfurt haben erschreckt gerufen nach dem Dichter, der das ausspricht, was der Prozess auszusprechen nicht imstande ist." Tatsächlich hatten einige deutschsprachige Schriftsteller die Prozesse im Gerichtssaal mitverfolgt. Doch konnten sie der Erwartung, die Bauer formulierte, überhaupt entsprechen?
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Rundschau, 19.01.2005
Jan Süselbeck hat einen Band zu den Wechselwirkungen zwischen "Justiz und Literatur im Angesicht der Shoah" mit Gewinn gelesen, auch wenn offensichtlich nicht alle Beiträge das Niveau der beiden halten können, die sich mit dem Schriftsteller Wolfgang Hildesheimer auseinandersetzen. Hildesheimer, dessen Familie 1933 fliehen musste und der als Dolmetscher bei den Nürberger Prozessen beschäftigt war und dabei die Tätersprache innerhalb von Sekunden begreifbar übertragen musste, ohne dabei über den Inhalt nachdenken zu können. Cornelia Vismann zeigt, wie sich diese Aussagen, im "Unbewussten abgelagert", Jahre später in Hildesheimers Büchern niederschlugen, während Henry A. Leas, ausgehend von demselben intimen Vorgang des "Stimmen-Leihens", Hildesheimers als "absurde Literatur" missverstandene späte Texte als Versuch beschreibt, "einer ins Groteske gesteigerten, jedoch konkret erfahrenen Schreckens-Wahrheit ästhetisch beizukommen".
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